EDV-Nutzungsordnung
Nutzungsordnung der EDV-Einrichtungen an unserer Schule
Für die Benutzung von schulischen EDV-Einrichtungen durch Schülerinnen und Schüler gibt sich unsere Schule in Anlehnung an die geltenden gesetzlichen Bestimmungen die nachfolgende Nutzungsordnung. Die Medienausstattung in unserer Schule steht allen Schülerinnen und Schülern zur Verfügung, die sich an diese Regeln halten.
Diese Nutzungsordnung ist Bestandteil unserer Haus-/Schulordnung und tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe durch Veröffentlichung auf der Homepage des HHS in Kraft.
- Sorgsamer Umgang
Jede Nutzerin/Jeder Nutzer muss mit der Hard- & Software der Schule sorgsam umgehen. Probleme und Schäden sind unverzüglich der Aufsicht führenden Lehrkraft (und dem IT-Beauftragtem) zu melden. Veränderungen am Betriebssystem oder der Benutzeroberfläche sind nicht erlaubt. Computer und Monitore sind vom Benutzer/Anwender beim Verlassen auszuschalten. Bei fahrlässigen und vorsätzlichen Beschädigungen hat der Verursacher den Schaden zu ersetzen.
- Passwörter
Es ist besonders wichtig, dass sich jede Benutzerin/jeder Benutzer nur mit ihrem/seinem eigenen Benutzernamen im Netzwerk einwählt. Das Arbeiten unter einer fremden Nutzerkennung ist verboten. Das von der Schule zugewiesene Startpasswort (Schulportal/Office365) muss geändert und geheim gehalten werden. Das Passwort sollte zur eigenen Sicherheit den geforderten Kriterien entsprechen: Mindestanzahl der Zeichen, darunter mind. 1 Großbuchstabe, 1 Sonderzeichen, 1 Ziffer. Zur eigenen Sicherheit muss sich jeder bei Verlassen des Arbeitsplatzes vom Netzwerk abmelden. Für Handlungen, die unter einem Benutzernamen erfolgen, kann die jeweilige Schülerin/der jeweilige Schüler verantwortlich gemacht werden.
- Einsatz der Ausstattung nur für schulische Zwecke
Die Ausstattung darf nur für schulische Zwecke benutzt werden. Downloads für private Zwecke (Musikdateien, Videofilme, Spiele und andere Programme etc.) sind verboten. Software darf nur durch Lehrkräfte installiert werden. Im Rahmen der schulischen Internetnutzung dürfen weder Vertragsverhältnisse (z.B. Ebay) eingegangen werden, noch kostenpflichtige Online-Dienste abgerufen werden. Ausnahmen gelten nur für Lehrkräfte, Beschäftigte und schulische Bestellungen. Die Verwendung von Instant-Messengem, chatten in privaten oder öffentlichen Chaträumen und das Versenden/Abrufen von E-Mails ist ohne Zustimmung der Aufsicht führenden Lehrkraft untersagt.
- Verbotene Nutzungen
Es dürfen keine jugendgefährdenden, sittenwidrigen, sexuell anstößigen und strafbaren Inhalte, z.B. pornografischer, Gewalt verherrlichender, volksverhetzender oder verfassungsfeindlicher Art aufgerufen, ins Netz gestellt oder versendet werden. Falls versehentlich derartige Inhalte aufgerufen werden, ist die Anwendung sofort zu schließen. Anonymisierungsdienste (z.B. TOR) und Online-Tauschbörsen für den Down- & Upload dürfen nicht verwendet werden.
Andere Personen dürfen durch die von den Schülerinnen und Schülern erstellten Inhalte nicht beleidigt werden (Cyber-Mobbing). Im Internet und Intranet dürfen nur Webseiten und Verlinkungen angeboten werden, die einen direkten Bezug zum Unterricht haben. Die Veröffentlichung von Internetseiten bedarf der vorherigen Genehmigung durch den Webmaster, die Schulleitung oder die zuständige Lehrkraft.
- Beachtung von Rechten Dritter
Die Veröffentlichung von Fotos ist nur gestattet, wenn die betroffenen Personen, bzw. bei Minderjährigen deren Erziehungsberechtigte, ihr Einverständnis erklärt haben. Persönliche Daten von Schülern und Lehrkräften (z.B. Namen) dürfen nur mit der vorherigen Zustimmung des Betroffenen verwendet werden.
Für fremde Inhalte ist das Urheberrecht zu beachten, d. h., fremde Texte, Zeichnungen oder Werke, Logos, Bilder etc. dürfen nicht ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Urhebers auf eigenen Internetseiten verwendet werden.
- Verantwortlichkeit
Grundsätzlich ist jede Schülerin/jeder Schüler für die von ihr/ihm erstellten Inhalte zivilrechtlich und strafrechtlich verantwortlich und kann entsprechend in Anspruch genommen werden.
Die Schule ist nicht für Angebote und Inhalte Dritter verantwortlich, die über das Internet abgerufen werden können.
Die Schule stellt sicher, dass bei der Computernutzung im Rahmen des Schulbetriebes stets eine die Aufsichtspflicht erfüllende Person (unter Umständen auch ältere Schülerinnen und Schüler) anwesend ist. Bei Lernplattformen ist der jeweilige Kursleiter verantwortlich. Siehe dazu die entsprechende Nutzungsbedingungen der Lernplattform.
- Daten und Datenschutz
Auf schuleigenen Rechnern (sowie bei der Nutzung des hessischen Schulportals und des von der Schule zur Verfügung gestellten Microsoft 365) gibt es keine privaten Verzeichnisse. Lehrkräfte haben grundsätzlich die Möglichkeit und sind aufgrund der ihnen obliegenden Aufsichtspflicht auch im Einzelfall dazu angehalten, die von Schülerinnen und Schülern erstellten Daten, Verzeichnisse und die besuchten Webseiten zu kontrollieren. Sie können alle Aktivitäten am Rechner beobachten und bei Bedarf eingreifen. Dies gilt eingeschränkt für das hessische Schulportal und Microsoft 365, da hier nur ausgewiesene Administratoren Zugriff haben. Die Nutzungsaktivitäten der Schülerinnen und Schüler werden personenbezogen protokolliert und gespeichert. Diese können im Falle einer missbräuchlichen Nutzung des Zugangs ausgewertet und bei Bedarf zum Beispiel auch an die Strafverfolgungsbehörden übermittelt werden. Die Auswertung der Protokolle erfolgt durch die Schulleitung und wird schriftlich dokumentiert. Die Speicherung und Löschung der Protokolldaten erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben. Der Einsatz von schulfremden Rechnern im Schulnetz ist nur nach vorheriger Einwilligung durch die Schulleitung möglich.
- Microsoft 365 und Schulportal Hessen
Für jede(n) Nutzer/Nutzerin wird von der Schule ein Microsoft 365 Konto (eine E-Mail-Adresse in der Form ) und ein Schulportal Konto (vorname.nachname) angelegt. Die Konten sind durch frei wählbare Passwörter geschützt. Die erstellten Konten berechtigen den Nutzer/die Nutzerin zur kostenfreien Verwendung der zu Microsoft 365 gehörenden Apps inkl. Cloudspeicher und Zugriff auf das hessische Schulportal. Hierfür werden ausschließlich notwendige personenbezogene Daten vom Systemadministrator der Schule angelegt (siehe https:/www.hhs-live.de/datenschutzerklaerung). Für die Nutzung von Office 365 gilt für alle Nutzer das Privacy Statement von Microsoft in der jeweils gültigen Fassung. Die Nutzer und Nutzerinnen entscheiden selbst, welche Daten sie über die mindestens notwendigen hinaus in Microsoft 365 preisgeben. Nach Verlassen der Schule erlischt für jede(n) Nutzer/Nutzerin die Lizenz für eine weitere Verwendung von Microsoft 365 und dem hessischen Schulportal im Zusammenhang mit der Henry-Harnischfeger-Schule.
- Verstoß gegen die Nutzungsordnung
Jeder Verstoß gegen diese Nutzungsordnung wird geahndet. Verstöße gegen diese Nutzungsordnung können neben dem Ausschluss von der Nutzung des Computers/der EDV-Einrichtungen auch weitere Ordnungsmaßnahmen zur Folge haben:
- mündliche oder schriftliche Verwarnung
- Benachrichtigung der Eltern
- Nutzungsverbot für die EDV-Anlage
- bei strafbaren Handlungen Strafanzeige
- Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen
Erklärung: mit der Nutzungsordnung erkläre ich mich einverstanden und erkenne diese für die Benutzung der schulischen Medienausstattung an. Insbesondere stimme ich der Einrichtung der E-Mail-Adresse in der Form zu. Ich bin damit einverstanden, dass die Schule den Datenverkehr protokolliert, zeitlich begrenzt speichert und auch Stichproben vornimmt. Ich erkläre mich auch damit einverstanden, dass eine Einsichtnahme in von mir verschickte und empfangene E-Mails stichprobenartig oder im Einzelfall erfolgen kann. Bei einem Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften ist mit zivilrechtlichen oder strafrechtlichen Folgen zu rechnen.
Bitte unterschreiben Sie die Kenntnisnahme auf dem Schulplaner/Anmeldebogen. Die Erklärung wird in der Schülerakte abgeheftet und gilt bis zum Verlassen der HHS.