„Rechtsprechung hautnah“

100 Schülerinnen und Schüler der Henry-Harnischfeger-Schule besuchen
öffentliche Gerichtsverhandlungen am Fuldaer Amtsgericht

Wozu überhaupt Recht und Gesetz? Welche Pflichten und welche Rechte habe ich? Ab welchem Alter bin ich strafmündig? Wie läuft eine Gerichtsverhandlung ab? Diesen und vielen anderen Fragen rund um die Themen Rechtsstaat und Rechtsprechung widmete sich der Jahrgang 8 der Henry-Harnischfeger-Schule Bad Soden-Salmünster im Laufe der letzten Wochen. Im Rahmen der Unterrichtseinheit unternahmen über 100 Schülerinnen und Schüler des Jahrgangs 8 mit ihren Klassenlehrern Klaus Auracher, Jonas Göbel, Melanie Rosenberger, Kathrin Ringelstein und Till Drescher Exkursionen zu öffentlichen Gerichtsverhandlungen im Amtsgericht Fulda.
„Sichtlich beeindruckt waren alle von der gründlichen Sicherheitskontrolle am Eingang, für die gute zwanzig Minuten eingeplant werden mussten. Ein Metalldetektor musste passiert werden und ein Sicherheitsbeamter überprüfte alle Taschen auf gefährliche Gegenstände. Schließlich durften alle den Saal betreten und auf den Zuschauerplätzen, die am Ende des Saals dem Richterstuhl gegenüberliegen, Platz nehmen.“, berichtet Jonas Göbel,Klassenlehrer der 8b.
Seine Schülerinnen und Schüler waren Zuschauer einer Hauptverhandlung eines Strafprozesses, in dem es um schwere Brandstiftung, Raub und Bedrohung ging. Hierbei wurde ein sogenanntes Schöffengericht abgehalten, bei dem ehrenamtliche Laienrichter mit dem Berufsrichter zusammenarbeiten und bei der Urteilsfindung mitwirken. Nachdem die Anklageschrift durch die Staatsanwaltschaft verlesen worden war, musste der Angeklagte zum Tathergang Stellung nehmen, wobei er durch eine Pflichtverteidigerin unterstützt und beraten wurde. Abschließend sollte ein ärztlicher Gutachter ausführliche Auskunft über den gesundheitlichen Zustand des Angeklagten geben. Für diesen Abschnitt der Verhandlung wurde die Öffentlichkeit von der Verhandlung ausgeschlossen und jeder Zuschauer musste den Sitzungssaal bis zur anschließenden Urteilsverkündung verlassen. Alle Anwesenden erhoben sich dazu von ihren Sitzen und der Richter sprach die Worte: „Im Namen des Volkes ergeht folgendes Urteil…“. Im verhandelten Fall wurde der Angeklagte freigesprochen, da er aufgrund der Einschätzung des ärztlichen Gutachters für schuldunfähig befunden wurde.
„Ganz deutlich bewusst wurde allen Schülerinnen und Schülern, dass Rechtsprechung keine einfache Sache ist, die in gestellten FernsehGerichtsshows innerhalb einer Stunde passiert, sondern real vor Ort, zum Teil in vielen Verhandlungen praktiziert wird.“, so der Eindruck von Klassenlehrer Jonas Göbel.